Wie ein Cookie-Banner aussehen sollte, erfahren Sie in diesem Blog
Das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz TTDSG, ist kaum in Kraft, da fragen sich Website-Betreiber, wie ein rechtssicheres Cookie-Banner aussehen soll. Denn immerhin können diese nun durch Verbände, Datenschützer usw, abgemahnt werden.
Wann brauche ich kein Cookie-Banner?
Wer nur technisch notwendige Cookies nutzt und darüber hinaus keine Cookies für Marketing-oder Analyse-Zwecke setzt, benötigt kein Cookie-Banner.
Geht es darüber hinaus, also werden mehr Cookies als die Notwendigen gesetzt, ist ein Cookie-Banner zwingend Pflicht. Dies gilt auch dann, wenn Sie z.B. zwar keine Analyse-Tools wie Google Analytics oder andere Tracking-Tools nutzen, aber Videos von YouTube o.a. auf Ihrer Website einbinden.
Folgende Punkte sollte das verwendete Cookie-Banner sicherstellen:
1) Bis Besucher ihre Einwilligung erteilt haben, dürfen bis auf die notwendigen keine weiteren Cookies gesetzt werden.
2) Ihre Nutzer müssen aktiv einwilligen. Ein einfaches Weitersurfen oder vorausgewählte Check-Boxen sind keine aktive Einwilligung.
3) Es muss einen "Annehmen" und "Ablehnen"-Button geben. Keiner davon darf farblich hervorgehoben werden und sie sollten sich auf der gleichen Ebene des Banners befinden.
4) Ihre Nutzer müssen umfassend im Banner informiert werden. Dazu gehören Zweck der einzelnen Tools, deren Anzahl und die der Anbieter, wie lange die Cookies gesetzt werden und wo der Sitz des Anbieters ist, falls dieser sich außerhalb der EU befindet.
Wenn Sie unsere Tipps beherzigen und umsetzen, sollten Sie auf der sicheren Seite sein und es sollte keine Gefahr des Abmahnens bestehen.
Vielen Dank lieber Markus von MawoKa für diese wirklich wichtigen Infos und den Gastbeitrag. Wer mehr über die Cookies wissen möchte, oder sich noch unsicher ist, kann sich direkt an Markus wenden.